Gebühr umgehen

Hier könnt Ihr mit uns über die Nutzungsgebühr der VG Media diskutieren.
Peter24011

Gebühr umgehen

Beitrag von Peter24011 »

Und wie wäre es, wenn man das Fernsehprogramm auf den einzelnen Sender-Webseiten einmal täglich per Cronjob abfragt und dann von einem zentralen Server runterladen lässt?
ds10
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Beitrag von ds10 »

Das wäre dann illegal.
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bodo
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Beitrag von bodo »

Sorry, aber das ist definitiv nicht legal, sowas zu machen. Ohne die Erlaubnis einfach Webseiten auslesen und dann noch die Daten zu verteilen? Pfui.
tuat

Beitrag von tuat »

Eigentlich sind alle Sender relativ schlampig, denn die Nutzungsbedingungen von z.B. RTL2 und Pro7 verbieten das "übertragen" und "speichern" der Inhalte ohne die explizite Zustimmung der jeweiligen Unternehmen.

Problematisch hierbei ist, dass ich beim Betreten der Seite nicht explizit auf diese Bedingungen hingewiesen werde, und - noch viel wichtiger - bereits durch das Anschauen der Seite mit einem Browser der einen Cache hat, gegen diese Bedingungen verstoße. Demnach ist die Klausel ziemlich unwirksam. Selbst wenn man von einer Art "stillschweigender Vereinbarung" zwischen Sender und Besucher der Website ausgeht, kann mir doch niemand vorschreiben, mit welchem "Browser" ich die Seite aufzurufen habe.

Es wäre also durchaus möglich, die Daten direkt anzuzeigen, jedoch befürchte ich, dass es die Architektur des TV-Browsers nicht zulässt, die entsprechenden Seiten quasi "live" auszulesen. Außerdem dürfte der TV-Browser die Daten nicht anders als ein normaler Webbrowser behandeln, was den Cache angeht, damit der es sich auch wirklich um einen "echten Browser" handelt. Das Copyright-Problem besteht dann eigentlich auch nicht mehr, da die Daten nicht "kopiert" oder "gespeichert" werden, sondern lediglich "interpretiert", wie es ein normaler Webbrowser auch tut. Hier bleibt allerdings zu klären, ob es ein Problem ist, dass der TV-Browser die Daten anders formatiert, als dies ein normaler Webbrowser tun würde.

Da zwischen Nutzer und Betreiber einer Seite in der Regel kein Vertrag besteht, kann mir vom Betreiber der Seite auch nicht vorgeschrieben werden, welchen Browser ich zum Betrachten der Seite zu nutzen habe.

Blöd wird es nur, wenn die Sender Ihre Nutzungsbedingungen ändern. Es reicht bereits eine kleine Umformulierung, die die Nutzung der Seite ausschließlich mit solchen Browsern erlaubt, die den gesamten Inhalt (oder nur den gesamten Text-Inhalt bei Textbrowsern wie lynx) anzeigen. Dann ist Essig mit dieser Lösung.

Grüßle Tuat
hubendubel
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Beitrag von hubendubel »

Der Urheber muss Dir nicht explizit eine Anwendung verbieten. Du darfst erst einmal gar nichts. Erst wenn der Urheber Dir irgend etwas erlaubt, darfst Du es.
TVB 3.2, Java 1.6.0, Linux-Ubuntu 12.4
Kenji

Beitrag von Kenji »

und wie ist es mit daten von ProSieben.Austria usw. einzubringen? oder beziehen die sich auch auf die VG Media?
Silizium
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Re: Gebühr umgehen

Beitrag von Silizium »

Peter24011 hat geschrieben:Und wie wäre es, wenn man das Fernsehprogramm auf den einzelnen Sender-Webseiten einmal täglich per Cronjob abfragt und dann von einem zentralen Server runterladen lässt?
Ja das sollte man eigentlich machen. Wir sollten generell gegen diese Wirtschaftsmafia mehr Zähne zeigen und Wege finden Ihre Profitgier ins Leere laufen zu lassen.
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bodo
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Re: Gebühr umgehen

Beitrag von bodo »

Silizium hat geschrieben:
Peter24011 hat geschrieben:Und wie wäre es, wenn man das Fernsehprogramm auf den einzelnen Sender-Webseiten einmal täglich per Cronjob abfragt und dann von einem zentralen Server runterladen lässt?
Ja das sollte man eigentlich machen. Wir sollten generell gegen diese Wirtschaftsmafia mehr Zähne zeigen und Wege finden Ihre Profitgier ins Leere laufen zu lassen.
Tja, dann verstößt du gegen das UrhG. Man darf nicht einfach irgendwelche Webseiten auslesen ohne die Erlaubnis zu haben. Zumal man dann als Anbieter der Software, die das macht, auch mit einer Vereinbarung der Webseite, Gebühren zahlen müsste.
moejoe

Wie jetzt, leben wir hier in China oder was

Beitrag von moejoe »

Hallo, also so ganz kann ich das nicht verstehen!

Klar wenn es ein Vertag vorschreibt, dass Daten nicht gespeichert werden dürfen, dann muss man sich dran halten, wenn man was unterschreibt, oder irgendwo zustimmt. Oder sind wir hier bei 0190 iger Seiten? (Da gab es auch schon einige Urteile was rechtens ist und was nicht)

Aber wenn ich eine Internetseite besuche, dann ist der jendige der den Inthalt rein stellt doch dafür veranwortlich, ob das nun öffentlich sein darf oder nicht!

Ich will hier ja keinem zu nahe treten, aber warum sollte ich die Daten einer Seite nicht interpretieren dürfen, das kann ja ein lächerliches kleines Skript, wen die Daten einigermaßen formatiert sind.

Ich will damit sagen, dass ich ja wohl selbst bestimmen darf, was ich mir ansehe und was ich mir merke und aufschreibe, warum soll das ein Programm dann nicht dürfen!

Ich leb ja nicht in China oder Russland wo alles diktiert wird was man sehen darf!!!

Und warum sollte ich gegen das Uhrheberrecht verstoßen? Wenn man so oder so frei zugängliche Medien für Andere verfügbar macht? Ist doch wurscht ob ich die Seite ansehe, oder im TV-Browser rumklicke?

Ich finde das alles lächerlich was da veranstaltet wird.

Noch ein letztes Beispiel:
Wenn ich eine Webseite betreue, hat dieser zwar Rechte gegenüber seinem Material, aber wenn ich mir ein Bild herunterlade, und es meinem Freund/in zeige, dann ist das doch nicht illegal. Das wir alles illegal, sobald man damit Geld machen will!!! Weitergabe kann man numal im Internet schlecht untersagen, auch wenn es irgendwo im kleingedruckten steht! Solange ich nichts unterschreiben, oder man sich einloggen muss geht das für mich in Ordnung!

Wenn die Informationen so brisant sind, dann sollen die Sender die Daten doch nur mit Anmeldung raus geben. Da können die auch mit Ihren AGB kommen und sag ne Weitergabe is nich und wenn man es doch macht, können se denjenigen meinetwegen verklagen, dann ist es auch aus meiner Sicht rechtens!!


Sorry, falls ich bisschen ausfällig geschrieben habe, aber finde das echt lächerlich in jeder Hinsicht!

Gruß moejoe

noch ein Zitat von Computerbase.de
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Mal kurz Gehirn einschalten:

TV Sender wollen Zuschauer.
Was brauch man für gute Quoten?
Richtig, Inhalte die viele sehen wollen.
Und eben auch Inhalte von denen viele wissen.

Wissen. Schöne Sache, aber nur wenn mans eben hat.
Woher bekommt man Wissen?
Oft verwendet man Bücher, Lexikas und auch Zeitungen.
Überall auf der Welt gibt es das, insbesondere TV Zeitschriften gibt es überall.
TV Sender müssten überglücklich sein, weil sie kostenlos
Werbung bekommen für ihre Inhalte.
Das sind Ersparnisse in Millionen.
Da denkt man sich bei den Sendern: Klar, Geld verdienen dabei ist doch auch toll.
Es könnte dabei eventuell sein, dass die Menge an TV Zeitschriften jeglicher Form
zurückgehen könnte.
Also Werbung verloren geht, Wissen verloren geht.

Wunderbar.
Das ist der richtige Ansatz, so erreicht man viele Zuschauer.

Immer drauf mit dem Vorschlaghammer, aber bloß nicht das Gehirn einschalten.
Wie schön ist nur das Leben eines Managers.
--------------------------------------------------------------------------------
Zuletzt geändert von moejoe am 04 Feb 2008, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
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bodo
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Beitrag von bodo »

Junge, du verstehst leider die Fakten nicht.

Ein Betreiber einer Webseite besitzt das (c) über die Daten, die er auf diese Seite stellt. Sind diese Daten aus einer Datenbank sind die sogar noch höher geschützt per UrhG.

Der entscheidene Paragraph ist:

http://bundesrecht24.de/lexsoft.exe?xid=140508,64

Wir schreiben das nicht, weil wir uns irgendwas erfinden (wieso auch ?!). Wir haben das alles mit Rechtsanwälten durchgesprochen. Wir wissen genau, was wir schreiben. Wir wissen genau, was geht und was nicht.

Glaub es einfach. Wenn nicht, frag einen Anwalt.

Einfach hier zu schreiben das wir unrecht haben, ohne auch nur einmal kurz recherchiert zu haben ist etwas...naja, nennen wir es mal "mutig" ;).
moejoe

Beitrag von moejoe »

Sorry,

ich wollte keinem zu nahe treten, werde mir deinen Link mal ansehen.

Ich glaub das ihr euch damit beschäftigt habt, sonst wäre der TV-Browser nicht so leer :cry:
Habe in dem letzten Beitrag mal meine Meinung sagen müssen :( (auch wenn es ganzschön unsachlich war)

Ich bin nicht so der Paragraphen Junky, aber waren die Restriktionen(Urheberschutzrecht) schon vor der Überarbeitung, ich glaube 2006, schon n dem Maße vorhanden? Oder ist dieser Teil nicht überarbeitet worden?
(ich mein die Gesetze werden ja stündlich erweiter, wenn man so will)


Gruß moejoe
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Beitrag von bodo »

Ja, das war schon 2006 drinne. Und Gesetze werden nicht stündlich, sondern eher wöchentlich/monatlich geändert.

Das wichtigste an der ganzen Sache für uns: sind Titel+Uhrzeit schon schützenswert? Die meisten Juristen sagen nein, das würde bedeuten, das wir die anzeigen dürften. Aber wir wollen das Risiko einer recht teuren Abmahnung erstmal nicht riskieren.

Und am besten hilfst du uns, wenn du erstmal dich irgendwo abreagierst und dann hier im Forum schön sachlich bleibst. Rumgeschreie hilft niemandem. Es kostet eigentlich nur Zeit und Nerven ;).
moejoe

Beitrag von moejoe »

Hm, ist ja fast wie im Chat :D

Die Beerkung stündlich ist nur als Übertreibung zu sehen ;) Es sollte heißen, dass sich, ohne der breiten Öffentlichkeit wissentlich bekannt, in relativ kurzer Zeit Gesetze ändern.
Tja, dann verstößt du gegen das UrhG. Man darf nicht einfach irgendwelche Webseiten auslesen ohne die Erlaubnis zu haben. Zumal man dann als Anbieter der Software, die das macht, auch mit einer Vereinbarung der Webseite, Gebühren zahlen müsste.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es das Auslesen ohne Genehmigung, was gegen das UrhG verstößt?

Ich finde es ich nicht wirklich klar formuliert in dem Gesetz, oder trifft folgenes zu?
Ist es also nur einer Person erlaubt teilweise Werke zu vervielfältigen, so lese ich das aus den ersten 2 Sätzen (Abschnitten) raus?

Würde man auch gegen Absatz 6 verstoßen, da man die Informationen einer Breiten Masse anbietet?


Gruß moejoe
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bodo
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Beitrag von bodo »

Du darfst nie was ohne Erlaubnis veröffentlichen, es sei denn es ist ein kurzes Zitat mit einer klaren Quellenangabe.

Auslesen ohne Genehmigung ist das, was uns eher tangiert hier. Wenn man also etwas schreibt, das die Daten von einer Webseite ausliest und das in den TVBrowser laden lässt, verstößt man so gegen das UrhG.
Bananeweizen
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Beitrag von Bananeweizen »

moejoe hat geschrieben:Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es das Auslesen ohne Genehmigung, was gegen das UrhG verstößt?
Nein. Jegliches Auslesen verstößt grundsätzlich gegen das UrhG. Genauso wie jedes Kopieren eines Buches, Bildes, Musikstücks etc. grundsätzlich dagegen verstößt. Man muss das nicht explizit verbieten, es ist per se generell verboten. Ob das drauf/dransteht, ist dabei egal. Der Schutz entsteht einfach mit der Schaffung des Werks, ganz ohne weitere Formalitäten. Genauso, wie wenn du ein Aquarell malst. Das ist danach geschützt, ohne dass du auf ein Amt rennen musst.

Und ich wiederhole es hiermit auch zum ca. 42-quadrillionsten Mal: Lest erst die Gesetzestexte, bevor ihr mit immer den gleichen illegalen Vorschlägen kommt...
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