direkter Abruf integrierbar ?
Das ganze ist wirklich nicht legal.
Siehe z.B. Gutachten in diesem PDF:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... Suche2.pdf
Da geht es zwar um Metasuchmaschinen wie Metager, aber das macht keinen Unterschied.
Siehe z.B. Gutachten in diesem PDF:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... Suche2.pdf
Da geht es zwar um Metasuchmaschinen wie Metager, aber das macht keinen Unterschied.
Metasuchmaschinen bereiten die Daten auf und bieten sie selbst wieder an. Das ist definitiv etwas anderes, als das private Speichern öffentlich angebotener Inhalte.bodo hat geschrieben:Da geht es zwar um Metasuchmaschinen wie Metager, aber das macht keinen Unterschied.
Das Urheberrechtsgesetz bestimmt vor allem wer, was, wo und wie veröffentlicht werden darf.
So darf ich z.B. aus einem Buch in meinem Besitz so viele Seiten kopieren, wie ich mag, solange ich diese dann nicht an andere Leute verteile.
Und natürlich darf ich so viele Internetseiten kopieren und auf meine Festplatte legen, solange ich sie nicht weiter verbreite. Und ob die Internetseiten nun aus einer Datenbank befüllt werden oder nicht, ist dabei egal.
Von daher hilft ein Gutachten über Metasuchmaschinen, die die gesammelten Daten wieder publizieren in diesem Fall herzlich wenig.
Gibt es in Deiner Firma nur Steueranwälte oder befindet sich dort auch jemand, der sich mit dem UrhG auskennt?
Das ist ja nur einer der Gesichtspunkte. Ein anderer ist das man "Datenbankorientierte Werke", und eine HP wie tvspielfilm und ähnliches laut UrhG nicht einfach so auslesen kann. Diese sind vom Recht auf Privatkopie ausgenommen.
Frag mal einen Anwalt und rede mit dem drüber, wenn du das für Quatsch hälst. Wir sind gerne bereit, unsere Meinung als Irrtum abzutun. Aber ohne einen Anwalt, der das genau juristisch beleuchtet hat, einfach zu sagen: das ist Quatsch, halte ich für bedenklich .
Wir müssen da erstmal auf das vertrauen, was uns gesagt wird von diversen Quellen. Nur weil ein paar Privatpersonen sagen, das dies nicht so ist, riskiere ich nicht meine finanzielle Zukunft .
Frag mal einen Anwalt und rede mit dem drüber, wenn du das für Quatsch hälst. Wir sind gerne bereit, unsere Meinung als Irrtum abzutun. Aber ohne einen Anwalt, der das genau juristisch beleuchtet hat, einfach zu sagen: das ist Quatsch, halte ich für bedenklich .
Wir müssen da erstmal auf das vertrauen, was uns gesagt wird von diversen Quellen. Nur weil ein paar Privatpersonen sagen, das dies nicht so ist, riskiere ich nicht meine finanzielle Zukunft .
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Nein. Genau bei diesem Punkt irrst du dich. UrhG 53 Abs. 5 verbietet genau das. Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche Zwecke (53,2,1) sowie zu Bildungszwecken (53,3,2), beide Male mit nichtkommerziellem Zweck.Reiner hat geschrieben:Und ob die Internetseiten nun aus einer Datenbank befüllt werden oder nicht, ist dabei egal.
Und das ist auch keine Auslegungssache. Es gibt dazu bereits mehrere Urteile und ich kenne sogar über zwei Ecken jemanden, der genau wegen des skriptgesteuerten Abgreifens der Inhalte einer über das Internet zugänglichen Rechtschreib-Datenbank angeklagt wurde (und er hatte die Daten nachweislich nur zur eigenen Nutzung kopiert). Zu einer Verurteilung kam es nur deswegen nicht, weil der Besitzer der Webinhalte zwischenzeitlich gewechselt hatte und keinerlei Interesse mehr an dem Prozess hatte.
Ich höre da einen ziemlich süffisanten Unterton raus, obwohl du definitiv falsch liegst. Mach erstmal deine eigenen Hausaufgaben, bevor du bodo so von der Seite antönst.Gibt es in Deiner Firma nur Steueranwälte oder befindet sich dort auch jemand, der sich mit dem UrhG auskennt?
Und falls du oder wer auch immer weiterhin der Meinung seid, das ganze wäre rechtlich zulässig, dann lasst ihr es doch drauf ankommen, indem ihr selbst Klage erhebt oder auf diese Weise Daten sammelt, benutzt, in Umlauf bringt oder was auch immer. Ich werde meine Kohle nicht diesem Prozessrisiko aussetzen.
Ich sage nicht, dass es Quatsch ist, nur habe ich bisher noch nichts überzeugendes gefunden, das auf diesen Fall anwendbar wäre.bodo hat geschrieben:Frag mal einen Anwalt und rede mit dem drüber, wenn du das für Quatsch hälst.
Definitiv, nur weil mich das nicht überzeugt soll sich niemand in den finanziellen Ruin stürzen.bodo hat geschrieben:Aber ohne einen Anwalt, der das genau juristisch beleuchtet hat, einfach zu sagen: das ist Quatsch, halte ich für bedenklich .
Alle bisher genannten Quellen sind eher dürftig. Wobei das natürlich nicht gleich bedeutet, dass nur weil es kein vergleichbares Urteil gibt ein Richter für den Angeklagten ist.bodo hat geschrieben:Wir müssen da erstmal auf das vertrauen, was uns gesagt wird von diversen Quellen.
Und bekanntlich haben zwei Anwälte auch mindestens drei verschiedene Meinungen. Und dazu kommt noch die teilweise willkürliche Auslegung des Gesetzes von manchen Richtern (z.B. das Forenurteil des Hamburger Landgerichtes).
Ich kann verstehen, wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt. Das ist es nicht wert. Wenn die Sender nicht wollen, dass die Leute wissen, was kommt, dann ist das deren Entscheidung. Das schärft den Blick für andere Sender / interessante Sendungen.
Und UrhG §87e untersagt den Datenbankherstellern explizit das zustimmungsfreie Kopieren von unwesentlichen Teilen der Datenbank zu untersagen oder einzuschränken.Bananeweizen hat geschrieben:Nein. Genau bei diesem Punkt irrst du dich. UrhG 53 Abs. 5 verbietet genau das. Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche Zwecke (53,2,1) sowie zu Bildungszwecken (53,3,2), beide Male mit nichtkommerziellem Zweck.Reiner hat geschrieben:Und ob die Internetseiten nun aus einer Datenbank befüllt werden oder nicht, ist dabei egal.
Echt? Hast Du definitiv Urteile gegen privates Kopieren gefunden? Welche?Bananeweizen hat geschrieben:Und das ist auch keine Auslegungssache. Es gibt dazu bereits mehrere Urteile und ich kenne sogar über zwei Ecken jemanden, der genau wegen des skriptgesteuerten Abgreifens der Inhalte einer über das Internet zugänglichen Rechtschreib-Datenbank angeklagt wurde (und er hatte die Daten nachweislich nur zur eigenen Nutzung kopiert).
Gut, war vielleicht etwas flapsig formuliert, aber Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Mich interessierte lediglich, ob es sich um einen Fachanwalt in Sachen Urheberrecht gehandelt hat, der da befragt wurde. Oder ob es sogar mehrere Meinungen von Fachanwälten für das UrhG gibt.Bananeweizen hat geschrieben:Ich höre da einen ziemlich süffisanten Unterton raus, obwohl du definitiv falsch liegst. Mach erstmal deine eigenen Hausaufgaben, bevor du bodo so von der Seite antönst.
Verstehe ich voll und ganz. Mir ist halt nur noch nicht klar, ob ihr mit Zugriff zu so einem großen Fundus an Anwälten auch Fachanwälte zum Thema befragen konntet.Bananeweizen hat geschrieben:Ich werde meine Kohle nicht diesem Prozessrisiko aussetzen.
Jetzt kommst du auf einmal mit "unwesentlichen Teilen"? War hier zuvor davon die Rede? Ich habe nichts derartiges gefunden.Reiner hat geschrieben:Und UrhG §87e untersagt den Datenbankherstellern explizit das zustimmungsfreie Kopieren von unwesentlichen Teilen der Datenbank zu untersagen oder einzuschränken.Bananeweizen hat geschrieben:Nein. Genau bei diesem Punkt irrst du dich. UrhG 53 Abs. 5 verbietet genau das. Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche Zwecke (53,2,1) sowie zu Bildungszwecken (53,3,2), beide Male mit nichtkommerziellem Zweck.Reiner hat geschrieben:Und ob die Internetseiten nun aus einer Datenbank befüllt werden oder nicht, ist dabei egal.
Ich schlage vor, dass du das was du für legal hältst machst, völlig unabhängig von TV-Browser, und du TV-Browser dafür weiter nach unserer Meinung nach legalen Möglichkeiten suchen lässt.
Biete selber TV-Daten an / Provide TV data yourself • Film-/Serienbeschreibungen → https://www.omdb.org
Diese Urteil möchte ich sehen.Es gibt dazu bereits mehrere Urteile und ich kenne sogar über zwei Ecken jemanden, der genau wegen des skriptgesteuerten Abgreifens der Inhalte einer über das Internet zugänglichen Rechtschreib-Datenbank angeklagt wurde (und er hatte die Daten nachweislich nur zur eigenen Nutzung kopiert).
Dann mach ich mich ja mit meinem Opera auch rechtlich angreifbar, weil der über das Internet abrufbare datenbankgestützte Seiten im Cache abspeichern kann.
Nun, TV Browser ist erstmal nichtkommerziell.Bananeweizen hat geschrieben:Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche Zwecke (53,2,1) sowie zu Bildungszwecken (53,3,2), beide Male mit nichtkommerziellem Zweck.
Wenn Bodo den TV Browser in eine "Doktorarbeit" umwandelt (Er benennt sein Projekt um in "Fernsehen - Ein Medium unserer Zeit: Geschichte, Analyse des technischen Aufbaus und des vermittelten Inhalts." und packt aus der Wikipedia den Artikel "Fernseher" mit hinein), ...