von CHF » 22 Mär 2018, 00:29
Hm, daß so eine „Aufbewahrungsfunktion“ gleich eine Straftat seitens der Entwickler wäre, bezweifle ich doch sehr, obwohl die Rechteinhaber das sicherlich gerne so hätten und auch so darstellen (siehe: „RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER!“).
Schließlich ignorieren diverse Open-Source-PDF-Betrachter anders als Adobes Machwerk auch das Darf-Man-Nicht-Drucken-Bit und ähnliche, ohne daß man den Programmierern derselben was anhängen könnte.
Es könnte natürlich dennoch negative Folgen haben, das einfach zu machen – wenn auch wahrscheinlich nicht für die Tvbrowser-Programmierer selbst und wenn überhaupt „nur“ zivilrechtliche.
So könnten die Entwickler durch Abmahn-Versuche in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden; auch wenn man da finanziell unbeschadet herauskommt, kostet das Zeit und Nerven ohne Ende, durch nur eine einzige solche Beschwerde könnte die Entwicklung für eine Weile zum Erliegen kommen. Zum Schluß würde es womöglich so ausgehen, daß das betroffene Datenquellen-Plugin entweder nicht mehr zusammen mit Tvbrowser angeboten werden oder die Daten eines klagenden Rechteinhabers nicht mehr anbieten darf, es sei denn, man baut die Löschung zumindest für diesen Anbieter wieder ein. Da hätte man dann sogar potentiell weniger statt mehr Daten im Angebot, nämlich wenn der die Nutzung einfach mal ganz untersagt. Von Vernunft geprägt sind die Rechteinhaber ja nicht unbedingt, was man an der VG-Media-Misere sieht: anstatt das Angebot der Programmdaten als kostenlose Werbung für die Sender zu begreifen, will man selbst daraus noch ein paar Euro Nutzungsentgelt quetschen. Die obkektive Folge: die Programmbeschreibungen in Tvbrowser für VG-Media-Sender sind im Schnitt deutlich „dünner“ und somit unattraktiver, zudem haben die Programm-Anbieter nun so gut wie gar keinen Einfluß mehr auf die Inhalte.
(...)
Hm, daß so eine „Aufbewahrungsfunktion“ gleich eine Straftat seitens der Entwickler wäre, bezweifle ich doch sehr, obwohl die Rechteinhaber das sicherlich gerne so hätten und auch so darstellen (siehe: „RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER!“).
Schließlich ignorieren diverse Open-Source-PDF-Betrachter anders als Adobes Machwerk auch das Darf-Man-Nicht-Drucken-Bit und ähnliche, ohne daß man den Programmierern derselben was anhängen könnte.
Es könnte natürlich dennoch negative Folgen haben, das einfach zu machen – wenn auch wahrscheinlich nicht für die Tvbrowser-Programmierer selbst und wenn überhaupt „nur“ zivilrechtliche.
So könnten die Entwickler durch Abmahn-Versuche in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden; auch wenn man da finanziell unbeschadet herauskommt, kostet das Zeit und Nerven ohne Ende, durch nur eine einzige solche Beschwerde könnte die Entwicklung für eine Weile zum Erliegen kommen. Zum Schluß würde es womöglich so ausgehen, daß das betroffene Datenquellen-Plugin entweder nicht mehr zusammen mit Tvbrowser angeboten werden oder die Daten eines klagenden Rechteinhabers nicht mehr anbieten darf, es sei denn, man baut die Löschung zumindest für diesen Anbieter wieder ein. Da hätte man dann sogar potentiell weniger statt mehr Daten im Angebot, nämlich wenn der die Nutzung einfach mal ganz untersagt. Von Vernunft geprägt sind die Rechteinhaber ja nicht unbedingt, was man an der VG-Media-Misere sieht: anstatt das Angebot der Programmdaten als kostenlose Werbung für die Sender zu begreifen, will man selbst daraus noch ein paar Euro Nutzungsentgelt quetschen. Die obkektive Folge: die Programmbeschreibungen in Tvbrowser für VG-Media-Sender sind im Schnitt deutlich „dünner“ und somit unattraktiver, zudem haben die Programm-Anbieter nun so gut wie gar keinen Einfluß mehr auf die Inhalte.
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