von dust » 08 Jan 2008, 10:40
Jaegermeister hat geschrieben:Keine Antwort auf die angebliche IP und HDD-Nr. Problematik, dafür Kinderpornohysterie. Ich packs nicht. He, Mann, wach auf: HDD-Nr. und Kreditkartennummer haben genau so viel miteinander zu tun, wie deine Schuhnummer mit deiner IP-Nr.
wenn du schuhe übers netz kaufst hat deine ip etwas mit deiner schuhnummer zutun. wenn du mit kreditkarte kaufst wird sie mit deiner ip verknüpft. da man die hdd nr mit der ip hat ist die schuhnummer und kreditkartennummer mit der hdd nr verknüpft.
Jaegermeister hat geschrieben:Sobald du ins Netz gehst oder eine Email schreibst, verstreust deine IP über den ganzen Planeten. Deine Kontonummer oder deine Kredkartennummer gibst aber erst her, wenn DU es TUST. z.b., wenn du die 12,- Euro für die kostenpflichtigen Sendungsdaten zahlst, dann bist nach Deiner Darstellung ein potentielles Opfer von übertüchtigen Fahndern und skandalgeilen Medien oder schickst das Geld in einem anonym per Brief
)).
Würde mich schon interessieren, wie du im konkreten Fall bezahlst?
überhaupt nicht, ich zahle grundsätzlich nichts online! entweder rechnung mit erlagschein oder vergiss es.
Jaegermeister hat geschrieben:Und eine Antwort auf meine URSPRÜNGLICHE Frage (IP u HDD...), wäre nett. "39 Selbstmordtote", kanns ja wohl nicht sein????
wo keine daten vorhanden sind können sie auch nicht verknüpft werden!
Jaegermeister hat geschrieben:Lediglich in politisch problematischen Zeiten oder Ländern, könnte Surfverhalten zu ebenso problematischen Gefängnisaufenthalten führen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26953/1.html
Das alles ist nichts eigentlich Neues, sondern eher eine Zusammenfassung und populäre Darstellung von verschiedenen "Notstandsdebatten", die seit längerem geführt werden. Bei den Teilnehmern handelt es wohlgemerkt nicht um eine obskure Strömung, sondern um Mainstream und Elite des deutschen Staatsrechts
...
Der prinzipiell Abweichende kann nicht als Bürger behandelt, sondern muss als Feind bekriegt werden. Es geht um die Herstellung erträglicher Umweltbedingungen dadurch, dass alle diejenigen – man erlaube den Ausdruck – kaltgestellt werden, die nicht (jene) Mindestgarantie (rechtstreuen Verhaltens) bieten, die nötig ist, um sie praktisch aktuell als Personen behandeln zu können. Feinde sind aktuell Unpersonen. Auf den Begriff gebracht ist Feindstrafrecht also Krieg, dessen Gehegtheit oder Totalität auch davon abhängt, was vom Feind alles befürchtet wird.
Günther Jakobs
...
Was Innenminister Wolfgang Schäuble eigentlich an dieser Argumentation zusagt, hat er bisher nicht verraten. Möglicherweise einfach nur, dass Depenheuer nebenbei auch eine Begründung für die schrankenlose Ermächtigung der Exekutive liefert. Denn wer soll entscheiden, welches Recht gerade anzuwenden ist, wenn doch Ausnahme und Regel, Notstand und Normallage nebeneinander existieren? Depenheuers Antwort:
Die Entscheidung über den Ausnahmezustand fällt nicht mehr generell, sondern im Einzelfall. Die exekutiven Staatsorgane entscheiden im jeweiligen terroristischen Gefahrenfall nach Gefahrenabwehrkriterien über die Art der Bedrohung und die Form der Gefahrenabwehr.
Otto Depenheuer
In der Fußnote dazu heißt es weiter: "Die Kriterien der Entscheidungsfindung und –kontrolle bedürfen in diesem Rahmen keiner näheren Darlegung, hat doch das allgemeine Polizeirecht mit den Rechtsfiguren der Anscheins- und Putativgefahr handlungsleitende Kriterien entwickelt." Immerhin hat der Betroffene noch Anspruch darauf, prüfen zu lassen, ob er Bürger oder Feind, "die Negation des Bürgers" ist.
Hinter dem philosophischen Diskurs über Freund, Feind und Souveränität verbergen sich also auch profane Interessen der Sicherheitsbehörden. Wolfgang Kalleck, der Vorsitzende der Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) [extern] weist darauf hin, dass es Wolfgang Schäuble nicht um eine "Sondergerichtsbarkeit" geht, sondern um ein präventives Polizeirecht.
Politische Entscheidungsträger (...) können weiterhin verbal die Existenz und die Notwendigkeit eines Feindstrafrechts verneinen, weil die tatsächliche Bekämpfung von als Feinden gekennzeichneten Personen nicht in den mehr oder weniger regulierten Formen des Strafverfahrens geschieht, sondern außerhalb desselben vorgenommen wird.
Wolfgang Kalleck
wenn die also genauso arbeiten wie die kinderpornofahnder, wovon auszugehen ist, dann gute nacht und willkommen im 21. jahrhundert. jeder ist verdächtig und muss seine unschuld beweisen...
jägermeister, du machst der bedeutung deines nicks alle ehre.
[quote="Jaegermeister"]Keine Antwort auf die angebliche IP und HDD-Nr. Problematik, dafür Kinderpornohysterie. Ich packs nicht. He, Mann, wach auf: HDD-Nr. und Kreditkartennummer haben genau so viel miteinander zu tun, wie deine Schuhnummer mit deiner IP-Nr. [/quote] wenn du schuhe übers netz kaufst hat deine ip etwas mit deiner schuhnummer zutun. wenn du mit kreditkarte kaufst wird sie mit deiner ip verknüpft. da man die hdd nr mit der ip hat ist die schuhnummer und kreditkartennummer mit der hdd nr verknüpft.
[quote="Jaegermeister"]Sobald du ins Netz gehst oder eine Email schreibst, verstreust deine IP über den ganzen Planeten. Deine Kontonummer oder deine Kredkartennummer gibst aber erst her, wenn DU es TUST. z.b., wenn du die 12,- Euro für die kostenpflichtigen Sendungsdaten zahlst, dann bist nach Deiner Darstellung ein potentielles Opfer von übertüchtigen Fahndern und skandalgeilen Medien oder schickst das Geld in einem anonym per Brief :-))).
Würde mich schon interessieren, wie du im konkreten Fall bezahlst? [/quote] überhaupt nicht, ich zahle grundsätzlich nichts online! entweder rechnung mit erlagschein oder vergiss es.
[quote="Jaegermeister"]Und eine Antwort auf meine URSPRÜNGLICHE Frage (IP u HDD...), wäre nett. "39 Selbstmordtote", kanns ja wohl nicht sein????[/quote]wo keine daten vorhanden sind können sie auch nicht verknüpft werden!
[quote="Jaegermeister"]Lediglich in politisch problematischen Zeiten oder Ländern, könnte Surfverhalten zu ebenso problematischen Gefängnisaufenthalten führen. [/quote]
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26953/1.html
[quote]Das alles ist nichts eigentlich Neues, sondern eher eine Zusammenfassung und populäre Darstellung von verschiedenen "Notstandsdebatten", die seit längerem geführt werden. Bei den Teilnehmern handelt es wohlgemerkt nicht um eine obskure Strömung, sondern um Mainstream und Elite des deutschen Staatsrechts
...
Der prinzipiell Abweichende kann nicht als Bürger behandelt, sondern muss als Feind bekriegt werden. Es geht um die Herstellung erträglicher Umweltbedingungen dadurch, dass alle diejenigen – man erlaube den Ausdruck – kaltgestellt werden, die nicht (jene) Mindestgarantie (rechtstreuen Verhaltens) bieten, die nötig ist, um sie praktisch aktuell als Personen behandeln zu können. Feinde sind aktuell Unpersonen. Auf den Begriff gebracht ist Feindstrafrecht also Krieg, dessen Gehegtheit oder Totalität auch davon abhängt, was vom Feind alles befürchtet wird.
Günther Jakobs
...
Was Innenminister Wolfgang Schäuble eigentlich an dieser Argumentation zusagt, hat er bisher nicht verraten. Möglicherweise einfach nur, dass Depenheuer nebenbei auch eine Begründung für die schrankenlose Ermächtigung der Exekutive liefert. Denn wer soll entscheiden, welches Recht gerade anzuwenden ist, wenn doch Ausnahme und Regel, Notstand und Normallage nebeneinander existieren? Depenheuers Antwort:
Die Entscheidung über den Ausnahmezustand fällt nicht mehr generell, sondern im Einzelfall. Die exekutiven Staatsorgane entscheiden im jeweiligen terroristischen Gefahrenfall nach Gefahrenabwehrkriterien über die Art der Bedrohung und die Form der Gefahrenabwehr.
Otto Depenheuer
In der Fußnote dazu heißt es weiter: "Die Kriterien der Entscheidungsfindung und –kontrolle bedürfen in diesem Rahmen keiner näheren Darlegung, hat doch das allgemeine Polizeirecht mit den Rechtsfiguren der Anscheins- und Putativgefahr handlungsleitende Kriterien entwickelt." Immerhin hat der Betroffene noch Anspruch darauf, prüfen zu lassen, ob er Bürger oder Feind, "die Negation des Bürgers" ist.
Hinter dem philosophischen Diskurs über Freund, Feind und Souveränität verbergen sich also auch profane Interessen der Sicherheitsbehörden. Wolfgang Kalleck, der Vorsitzende der Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) [extern] weist darauf hin, dass es Wolfgang Schäuble nicht um eine "Sondergerichtsbarkeit" geht, sondern um ein präventives Polizeirecht.
Politische Entscheidungsträger (...) können weiterhin verbal die Existenz und die Notwendigkeit eines Feindstrafrechts verneinen, weil die tatsächliche Bekämpfung von als Feinden gekennzeichneten Personen nicht in den mehr oder weniger regulierten Formen des Strafverfahrens geschieht, sondern außerhalb desselben vorgenommen wird.
Wolfgang Kalleck [/quote]
wenn die also genauso arbeiten wie die kinderpornofahnder, wovon auszugehen ist, dann gute nacht und willkommen im 21. jahrhundert. jeder ist verdächtig und muss seine unschuld beweisen...
jägermeister, du machst der bedeutung deines nicks alle ehre.
:mrgreen: