Hallo,
ich wollte diese alte Diskussion nochmal aufleben lassen.
Zunächst mal zwei grundsätzliche Dinge:
1. Es ist generell kein Urteil notwendig ist um das was Save.TV macht, zu erlauben. Es kann höchstens Urteile geben die es verbieten, oder klären was genau erlaubt oder verboten ist.
2. In Deutschland gibt es das Recht auf Privatkopie. Näheres dazu kann auf Wikipedia nachgelesen werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie.
Aber das wissen sicher die meisten, ich wollte es nur nochmal erwähnt haben.
Der in diesem Thread erwähnte Rechtstreit ist ziemlich alt (2006). Der neueste Rechtsstreit bzgl. Save.TV ist auf deren Seite erwähnt (
http://forum.save.tv/viewtopic.php?f=4& ... =urteil#p8) :
4. Ich kann keine Aufnahmen von RTL programmieren.
Auf Grund eines vom Landgericht München am 28.07.2010 ergangenen und am 02.08.2010 zugegangenen Endurteils auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen technischen Dienstleister von Save.TV sieht sich dieser gezwungen, die technische Unterstützung dahingehend einzustellen, dass RTL vorerst nicht weiter aufgenommen werden kann.
Gegen Save.TV selbst war es RTL vor dem Landgericht München nicht möglich, ein Urteil zu erwirken. Nachdem Save.TV vor dem Bundesgerichtshof obsiegte und das Verfahren von dort an das Oberlandesgericht Dresden zurück verwiesen wurde, konnte Save.TV als Anspruchsgegner nicht mehr vor dem Landgericht München belangt werden.
Save.TV bemüht sich selbstverständlich, seinen Kunden bald auch wieder RTL zur Aufnahme anbieten zu können.
Der Dienstleister von Save.TV wird umgehend Berufung vor dem OLG München einlegen, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken.
Parallel wird die Save.TV Ltd. vor dem OLG Dresden auf eine weitere Beschleunigung des Verfahrens drängen, um dort final eine Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen. So kann verhindert werden, dass RTL weiterhin einstweilige Verfügungen gegen von Save.TV beauftragte Dienstleister bei nicht involvierten Landgerichten einreicht, um das in unseren Augen rechtmäßige Angebot von Save.TV zu unterbinden.
Die Versuche von RTL den Save-TV Dienst für RTL nicht zu ermöglichen ziehen sich ja nun schon seit einigen Jahren hin. Meines Wissens nach hat RTL diese Versuche bisher nicht auf alle seine Sender ausgedehnt (warum nicht, wenn sie sich sicher sind dass sie Recht bekommen ?), und offenbar ist es RTL in dieser Zeit auch nicht gelungen, ein Verfahren gegen Save.TV zu gewinnen in der Frage ob der Save.TV Dienst rechtmässig ist (so eins ist nach dem obigen Zitat gerade am OLG Dresden anhängig). Statt betreibt RTL Stellvertreter-Verfahren wie das oben beschriebene.
Ich habe jetzt keine umfassende Recherche angestellt zu eventuellen Verfahren gegen Save.TV oder ihre Dienstleister. Wer da was weiss, kann es ja gerne posten.
Was das rechtliche Risiko einer Software angeht, die eine Save.TV Aufnahme-Schnittstelle aus TV-Browser heraus ansteuert, hält sich das daher meiner Einschätzung nach eher in Grenzen.
Wenn der Ernstfall doch eintreten sollte dass irgend jemand gegen den Hersteller einer solchen Software erfolgreich klagt, dann sind m.E. zwei Fragen relevant:
1. Ob man schnell die Software zurückziehen kann wenn man dazu gezwungen wird. Das lässt sich bei der Architektur von TV-Browser ja ohne Weiteres machen, zB. indem man die Software als Plugin gestaltet, zb. als Device zum "Recording Control" Plugin. Kann ja sogar als Entwicklungsprojekt vollständig separat betrieben werden, und vom Benutzer installiert werden.
2. Ob Schadensersatz fällig wird. Ich würde mal mutmassen dass man sich erfolgreich dagegen wehren kann mit dem Argument dass die bessere Automatisierung einer Save-TV-Aufnahme nicht erst die Aufnahme ermöglicht, sondern nur eine bereits vorhandene entsprechende Möglichkeit besser nutzbar macht.
Ich bin allerdings kein Rechtsexperte. Kommentare von besseren Rechtsexperten als ich es bin sind ausdrücklich erwünscht.
-> Vor diesem HIntergrund wollte ich nochmal fragen ob Ihr es Euch inzwischen von der rechtlichen Seite aus vorstellen könnt eine Anbindung von Save.TV zur Steuerung der Aufnahme zu entwickeln ? (Vielleicht nachdem Save.TV beim OLG Dresden gewonnen hat...)
-> Technisch: Sollte eine solche Anbindung ein Device des "Recording Control" plugins werden, oder gibt es bessere technische Möglichkeiten ?
Andy