Weil das zwei komplett verschiedene Anwendungsfälle sind. Beim Internet Explorer stellt derjenige die Daten zur Verfügung, der den Webserver betreibt (und ist damit zahlungspflichtig, nicht der Browser-Benutzer). Beim TV-Browser stellt das TV-Browser-Team hingegen selbst auch die Programmdaten zur Verfügung und ist deswegen zahlungspflichtig.hurlbrink hat geschrieben:Ich meine, wenn die Hersteller von Internet Explorer und Opera nichts bezahlen müssen, wieso soll dann TV Browser was bezahlen?
Wieso unterstellt ihr uns eigentlich, wir hätten keine Ahnung von der Materie, mit der wir uns bereits seit mehreren Jahren beschäftigen (und das leider auch immer wieder mal mit Gesetzestexten)? Nur weil sich jetzt noch ein zusätzliches Problem auftut, heißt das doch nicht, dass wir vorher im rechtsfreien Raum agieren konnten und bisher (und auch demnächst) keine weiteren einschlägigen Gesetze unser Handeln bestimmt und uns eingeschränkt haben.
Und ja, Bodo hat vollkommen Recht: Es ist nicht erlaubt, Webseiten auszulesen, die auf Datenbanken (beliebiger Darstellungsform) basieren, da diese strengen Urheberrechtsschutz genießen. Und genau deswegen ist das Grabben jeder datenbankgestützten Webseite, nicht nur von Programmseiten, in Deutschland illegal. Die Urteile dazu findest du auf einschlägigen Rechtswebseiten.
Mal ehrlich: Mit solchen Argumentationsketten helft ihr uns nicht wirklich.