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Und was soll nun das?

Verfasst: 17 Dez 2007, 10:08
von mineuland
Wenn ich mir die entsprechende PDF durchlese, finde ich am Schluß unter "II. Allgemeine Bestimmungen" folgendes:

11. Als EPG-Seitenabrufe gelten die Abrufe aller Seiten, die Programmankündigungs-Material von Fernseh oder Hörfunksendern enthalten (auch Nicht-VG Media Sender) und mit dem EPG verbunden sind.

Verfasst: 17 Dez 2007, 11:24
von shred
Vorab: Ich bin kein Anwalt...

Ich verstehe den Satz so, dass zur Berechnung der Gebühr auch die Seitenaufrufe gezählt werden, die sich auf Sender beziehen, die nicht von der VG Media vertreten werden. Wenn man gar keinen VG Media-Sender in seinem EPG führt, dürfte dieser Absatz ziemlich egal sein.

Mich würde aber interessieren, ob die Gelder, die die VG Media für Zugriffe auf das Programm der Öffentlich Rechtlichen einkassiert, auch brav an diese Sendeanstalten weitergegeben werden. ;-)

Verfasst: 17 Dez 2007, 19:50
von fingerhut
Das dürfte so wie bei der Gema sein man muss einen Antrag schreiben ;-)

Verfasst: 17 Dez 2007, 22:30
von MrGroover
auch brav an diese Sendeanstalten weitergegeben werden.
Als ob diese Kleckerbeträge bei etwa 8 Mrd Euro pro Jahr in irgend einer Form auffallen würden... Laut ivw (Link bitte selber suchen, den Einstellungen des Forums sei Dank) haben TV SPIELFILM, TV Movie und TV TODAY im November 07 jeweils gerundet 20 Mio Pageimpressions gehabt. Rechnet man das aus, dann sind das 4000 Euro, *12 rund 50000 Euro im Jahr/Anbieter. Wenn da jetzt etwa die Hälfte an die Anstalten fließt, dann fällt das gar nicht auf. Das ist irgendwo die 4. oder 5. Stelle hinterm Komma (auf Mrd. bezogen).

Verfasst: 17 Dez 2007, 22:51
von Sebastian
4000 sind 4000 €.

Auch bei 8 Milliarden (die die ÖR übrigens nicht sammeln dürfen).

Wenn jemand schon Geld einsammelt auch für andere sender muss das auch weiter geleitet werden.