Highlights sind auch verboten?

Hier könnt Ihr mit uns über die Nutzungsgebühr der VG Media diskutieren.
MrGroover
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Registriert: 17 Dez 2007, 22:05

Beitrag von MrGroover »

Mit dem Begründen meinte ich nur, dass es für diejenigen, die eure Meinung ganz und gar nicht teilen, geschweige denn verstehen, einfacher gemacht werden könnte, diese doch zu verstehen. Ihr seht ja selbst, dass hier immer wieder die gleichen Fragen kommen, von wegen: "Warum werden nicht einfach die Webseiten geparst" oder "Warum geht ihr nicht ins Ausland".

Das mit den Presszugängen ist wieder so ein Punkt. In einem anderen Thread war zu lesen, dass die von Sat1 und Sender dieser Gruppe bereits gekündigt sind. Jetzt steht hier wieder, dass es diese doch noch gibt (ohne Einschränkung). Ich möchte bemängeln, dass von Seiten des TVB Teams einige Sachen (Gesetze) sehr genau genommen werden, andere Sachen (Informationspolitik) da aber nicht ganz heranreicht.

Und ehrlich, wo ist nun der Unterschied, ob ihr in einem Print-Medium, auf einer Webseite oder mit einem Pressezugang an die Daten kommt, wenn die VG Media der Meinung ist, eine Aufstellung der Sendezeiten (Wann kommt was) bereits schützenswert im Sinne des UrhG sei? Zusätzlich finde ich Wikipedia als Quelle für weitere Informationen bedenklich, da dort bei weitem noch nicht sicher gestellt ist, wo die Texte her kommen. Auch wenn zunehmend mehr Quellen genannt werden, womit ist dann jemand berechtigt, diese Texte trotzdem zu verwenden? Das gleicht im Endeffekt in gewisser Weise dem Parsen von Webseiten. Für mich wäre es somit inkonsequent, die vermeintlichen Highlights zu bringen. Es ist an dieser Stelle genau so offen, dass es nicht etwa zu einem Prozess kommen könnte. Und selbst wenn, dann ist nicht gesagt, dass dieser zu 100% gewonnen wird obwohl ihr euch durch das UrhG bestätigt fühlt. Bei §50 UrhG ist auch nicht die Rede davon, dass Werke in Teilen verwendet werden dürfen. Die andere Frage ist, ob es sich bei einem "Highlight" im Fernsehprogramms eines privaten TV Senders um ein Tagesereignis handelt.
Die alles entscheidende Frage ist somit eigentlich, wer Recht hat. Die VG Media mit ihrem angeblichen (angeblich deshalb, weil ich es nicht kenne) Gutachten, dass die Sendezeiten/Programmdaten bereits schützenswert sind, oder das angeblich (wiederum angeblich, weil ich auch dieses nicht kenne) andere Gutachten, dass diese Daten keinen schützenswerten Status im Sinne des UrhG haben. Wenn ich euch hier richtig verstehe, dann ist dies rechtlich noch nicht geklärt. Warum wollt ihr dann ausgerechnet hier ein Risiko eingehen? Der Punkt ist nach meinem Verständnis/meiner Meinung nicht 100% legal.

Abschließend auch von meiner Seite aus der Hinweis: Ich bin nicht befugt, in irgend einer Form Rechtsberatung zu leisten. Alles von mir geschriebene entspricht nur meiner Meinung.
ds10
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Beitrag von ds10 »

Es gibt keine Widersprüche in unseren Aussagen, dass der Zugang zum Pressebereich gekündigt wurde heißt ja nicht, dass diese Kündigung sofort wirksam wird. Wenn ich im November meine bisherige Autoversicherung kündige, um in eine andere zu wechseln, läuft die Bisherige schließlich auch noch bis 31.12. weiter.

Das VG Media Gutachten bejaht die Schützbarkeit eines kompletten Tagesablaufs. Wenn man einzelne Sendungen herausgreift greift eben hier die Ausnahme, dass Teile verwendet werden dürfen. Dass diese aber nicht automatisch mit Hilfe von technischen Mitteln ausgelesen werden dürfen ergibt sich aus §53 V UrhG.

Wir sind ja auch dabei dies genau zu klären und ich stimme zu, dass es am Sichersten wäre absolut keine Informationen mehr für diese Sender anzubieten.
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