abhängig welches landKowolf hat geschrieben:dust hat geschrieben: telefonbücher gehören zu den datenbankwerken und sind damit urheberrechtlich geschützt.Insbesondere bei Fernsprechbüchern fehlt es an der schöpferischen Auswahl oder Anordnung, da es ausschließlich auf die Vollständigkeit ankommt. (Möhring/Nicolini,Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl., 2000, § 4 Rdnr. 11)
http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... tm#%A7_40f.
wer hat einen link zu den aktuell gültigen gesetzen in de?http://www.internet4jurists.at hat geschrieben:§ 40f. (1) Datenbanken im Sinn dieses Gesetzes sind Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind.