Sorry, aber ich gehe wieder zu tvgenial :(

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dust
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Beitrag von dust »

Kowolf hat geschrieben:
dust hat geschrieben: telefonbücher gehören zu den datenbankwerken und sind damit urheberrechtlich geschützt.
Insbesondere bei Fernsprechbüchern fehlt es an der schöpferischen Auswahl oder Anordnung, da es ausschließlich auf die Vollständigkeit ankommt. (Möhring/Nicolini,Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl., 2000, § 4 Rdnr. 11)
abhängig welches land
http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... tm#%A7_40f.
http://www.internet4jurists.at hat geschrieben:§ 40f. (1) Datenbanken im Sinn dieses Gesetzes sind Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind.
wer hat einen link zu den aktuell gültigen gesetzen in de?
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bodo
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Beitrag von bodo »

dust
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Beitrag von dust »

http://www.bundesrecht24.de/lexsoft.exe ... 140508,116
http://www.bundesrecht24.de hat geschrieben:(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
der epg, die information wann was gesendet wird, ist ein abfallprodukt der programmplanung, was wollen wir senden, wie hoch sind die kosten für die rechte, zielgruppen, marktforschung und dergleichen, damit ist
und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
imho nicht erfüllt.

wenn die beschreibungstexte von jemand anderen eingefügt werden ist es eine neue datenbank
Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
die ganzen filmdaten zu recherchieren würde ich als wesentliche investition an arbeitszeit interpretieren.

aber wie heisst es so schön, auf hoher see und vor gericht ist man in gottes hand.
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