Würde das nicht bedeuten, daß auch die hier diskutierten Highlights verboten wären, weil sie aus dem EPG heraus "ansteuerbar" sind?Der Tarif erfasst nicht die Nutzung einzelner Bilder und Textpassagen im Rahmen von journalistischer
Berichterstattung (Bericht oder Rezension) zu einzelnen Programmpunkten, solange der Beitrag nicht aus
einem EPG heraus ansteuerbar oder sonst mit der systematischen Darstellung des Programms verknüpft
ist.
Highlights sind auch verboten?
Highlights sind auch verboten?
In dem PDF ist folgendes zu lesen:
Wenn man einen Vertrag mit VG Media schließen würde, dann müsste man auch dafür zahlen. Wenn man aber gar nicht erst einen Vertrag schließt, dann wird diese Art der Darstellung auch nicht von dem Tarif erfasst.
Es betrifft unsere "Highlights" also nicht.
Es betrifft unsere "Highlights" also nicht.
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Sorry, das ist nicht sehr logisch, was du hier schreibst...Jo hat geschrieben:Wenn man einen Vertrag mit VG Media schließen würde, dann müsste man auch dafür zahlen. Wenn man aber gar nicht erst einen Vertrag schließt, dann wird diese Art der Darstellung auch nicht von dem Tarif erfasst.
Wenn du den Tarif nicht schließt und die Daten gegen die Vorschriften (Highlights innerhalb eines EPGs anzeigen) verwendest, zahlst du zwar logischerweise keine Gebühr, machst dich aber der Urheberrechtsverletzung schuldig (unerlaubte Verwendung der Daten)...
Oder habe ich irgendetwas übersehen...
Ja, du hast übersehen, dass es im UrhG genau für sowas eine fette Ausnahme gibt. Hinweise auf Tagesaktuelle Ereignisse sind vom (c) ausgeschlossen.
Oder siehe auch die FAQ, die selbst von dem Lizenzverkäufer online einzusehen ist:
http://www.pps.de/media102/licensing/faq.html
Oder siehe auch die FAQ, die selbst von dem Lizenzverkäufer online einzusehen ist:
http://www.pps.de/media102/licensing/faq.html
Hab die entsprechende Passage (es sei denn, es sind "punktuelle jounalistische Bericherstattungen" gemeint) nicht gefunden, dafür aber etwas anderes "lustiges"
(Ich weiß, etwas offtopic, aber da fasst man sich echt an den Kopf, dass die bei den Preisen noch nicht mal eine automatische gleichzeitige Registrierung hinkriegen...)
D.h., man muss blechen und sich dann noch bemühen, um von jemand anderen die Daten zu bekommen.Mit der Lizenzvereinbarung ist keine automatische Datenlieferung von media102 verbunden. Die individuelle Zusammenstellung und Lieferung der Programmdaten ist über eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Dienstleister PPS Presse Programm Service GmbH möglich.
(Ich weiß, etwas offtopic, aber da fasst man sich echt an den Kopf, dass die bei den Preisen noch nicht mal eine automatische gleichzeitige Registrierung hinkriegen...)
Dem widerspricht aber die Einschränkung "solange der Beitrag nicht aus einem EPG heraus ansteuerbar...ist" in dem PDF.bodo hat geschrieben:Die Passage ist "Gibt es Ausnahmen?" mit der punktuellen Berichterstattung. Highlights sind genau das.
Da die Highlights im TVB ein Teil des übrigen EPGs wären, würde diese Einschränkung IMO zutrefffen.
Das PDF ersetzt nicht das UrhG
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Oder, um es genauer zu sagen: Solange man keinen Vertrag abschließt gelten auch die Klauseln des Vertrages nicht. Dann gilt nur das Urheberrecht und all die anderen Gesetze.
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Irgendwie hab ich den Eindruck, hier wird mächtig was verdreht... In einem anderen Thread wird gefragt, ob ihr einen Vertrag habt und dies verneint, dazu noch geäußert, das es bei einer Verwertungsgesellschaft egal ist, ob ein Vertrag existiert und in diesem Thread wird genau mit diesem Argument, das kein Vertrag existiert die Rechtmäßigkeit der Anzeige der Highlights begründet.
Mein gut gemeinter Rat: Werdet euch hinter den Kulissen einig, wie ihr argumentiert. Und bringt euch alle auf den gleichen Stand bzgl. des Rechts. Das macht es Laien einfacher, eure Argumentation zu verstehen.
Ich frage mich auch, auf welche Art und Weise diese Daten in den TVB kommen. Pressezugänge gibt es ja nicht mehr. Parst ihr dann als Menschen die Programmdaten? Außerdem, in diesem FAQ steht:
Der TVB ist so aufgebaut, dass eine Anzeige systematisch erfolgt. Dieser Passus in der FAQ zielt einzig und allein darauf ab, dass weiterhin Kritiken zu einer Sendung veröffentlicht werden dürfen, mit der Angabe, wann diese Sendung lief/läuft. Es liegt in der Natur des TVB, dass dieser keine Plattform für Kritiken ist, sondern der Anzeige des TV Programms dient. Absatz 3 unter II Allgemeine Bestimmungen im PDF regelt das eigentlich ganz klar. Der Bericht über ein Highlight wäre nach wie vor im TVB -> über einen EPG ansteuerbar...
ME ist die Absicht, die Highlights der betroffenen Sender anzubieten, rechtlich noch unsicherer, als so manch anderer hier gemachter Vorschlag... Ich verstehe also nicht, warum ihr gerade bei diesem Punkt so daran interessiert seid, diesen umzusetzen...
Ach ja, eine Bitte noch: Wenn ihr schon mit Gesetzestexten argumentiert, dann gebt bitte immer genaue Quellen mit an. Hinweise, wie UHG oder Anwalt bringen nicht sonderlich viel. Sucht man nach den Gesetzen im Internet gelangt man u.U. schnell mal an alte Formulierungen, die irgendwann überarbeitet wurden oder auf Seiten, die von Kommentaren zwischen den Gesetzestexten zerpflückt sind. Auch bei den Anwälten, da kann man schnell an einen geraten, der auf andere Bereiche spezialisiert ist und selbst wenn man einen vom Fach erwischt, durch Rechtssprechung nicht eindeutig belegte Tatsachen können dann immer noch völlig anders interpretiert werden. Dazu kommt noch, dass es auch bei den Gerichten zu unterschiedlichen Urteilen kommen kann, obwohl alle den gleichen Gesetzestext verwenden. Aus letzterem Grund wäre es auch hilfreich, wenn ihr die nötigen Informationen zum Auffinden von Gerichtsurteilen mit angebt. Wenn ich zum Anwalt gehe und dem sage, es gibt diesbezüglich Urteile, wo und unter welchem Aktenzeichen, das wisse ich nicht, dann hat der auch wieder mehr Arbeit die mir dann in Rechnung gestellt wird. Und ein genannter Punkt trifft wieder zu: Wer garantiert, dass er die Urteile findet, auf die ihr euch bezieht? Also, wenn schon Infos, dann bitte richtig.
Mein gut gemeinter Rat: Werdet euch hinter den Kulissen einig, wie ihr argumentiert. Und bringt euch alle auf den gleichen Stand bzgl. des Rechts. Das macht es Laien einfacher, eure Argumentation zu verstehen.
Ich frage mich auch, auf welche Art und Weise diese Daten in den TVB kommen. Pressezugänge gibt es ja nicht mehr. Parst ihr dann als Menschen die Programmdaten? Außerdem, in diesem FAQ steht:
Quelle: http://www.pps.de/media102/licensing/faq.html#3 Stand: 24.12.2007Gibt es Ausnahmen?
Der Tarif erfasst nicht die Nutzung einzelner Bilder und Textpassagen im Rahmen von punktueller journalistischer Berichterstattung ohne Bezug zu einer systematischen Darstellung des aktuellen oder zukünftigen Fernsehprogramms.
Der TVB ist so aufgebaut, dass eine Anzeige systematisch erfolgt. Dieser Passus in der FAQ zielt einzig und allein darauf ab, dass weiterhin Kritiken zu einer Sendung veröffentlicht werden dürfen, mit der Angabe, wann diese Sendung lief/läuft. Es liegt in der Natur des TVB, dass dieser keine Plattform für Kritiken ist, sondern der Anzeige des TV Programms dient. Absatz 3 unter II Allgemeine Bestimmungen im PDF regelt das eigentlich ganz klar. Der Bericht über ein Highlight wäre nach wie vor im TVB -> über einen EPG ansteuerbar...
ME ist die Absicht, die Highlights der betroffenen Sender anzubieten, rechtlich noch unsicherer, als so manch anderer hier gemachter Vorschlag... Ich verstehe also nicht, warum ihr gerade bei diesem Punkt so daran interessiert seid, diesen umzusetzen...
Ach ja, eine Bitte noch: Wenn ihr schon mit Gesetzestexten argumentiert, dann gebt bitte immer genaue Quellen mit an. Hinweise, wie UHG oder Anwalt bringen nicht sonderlich viel. Sucht man nach den Gesetzen im Internet gelangt man u.U. schnell mal an alte Formulierungen, die irgendwann überarbeitet wurden oder auf Seiten, die von Kommentaren zwischen den Gesetzestexten zerpflückt sind. Auch bei den Anwälten, da kann man schnell an einen geraten, der auf andere Bereiche spezialisiert ist und selbst wenn man einen vom Fach erwischt, durch Rechtssprechung nicht eindeutig belegte Tatsachen können dann immer noch völlig anders interpretiert werden. Dazu kommt noch, dass es auch bei den Gerichten zu unterschiedlichen Urteilen kommen kann, obwohl alle den gleichen Gesetzestext verwenden. Aus letzterem Grund wäre es auch hilfreich, wenn ihr die nötigen Informationen zum Auffinden von Gerichtsurteilen mit angebt. Wenn ich zum Anwalt gehe und dem sage, es gibt diesbezüglich Urteile, wo und unter welchem Aktenzeichen, das wisse ich nicht, dann hat der auch wieder mehr Arbeit die mir dann in Rechnung gestellt wird. Und ein genannter Punkt trifft wieder zu: Wer garantiert, dass er die Urteile findet, auf die ihr euch bezieht? Also, wenn schon Infos, dann bitte richtig.
Natürlich gibt es noch Pressezugänge und genau von dort kommen die Daten bisher auch. Die Highlights werden wir aber nicht von dort holen, die werden redaktionell bereit gestellt. Es schlägt also beispielsweise jemand in seiner Print-Fernsehzeitung nach, was um 20:15 Uhr kommt und schreibt dies dann in das System. Die Beschreibung der Sendung wird dann aus freien Quellen, wie zum Beispiel Wikipedia hinzugefügt. Wir benutzen dann also keine Texte der Sender mehr.
PS: Wir müssen hier übrigens überhaupt nichts belegen, dies ist schließlich keine Rechtsberatung von irgendwelcher Seite. Hier werden nur Meinungen ausgetauscht. Und unser Argument ist einfach, dass eine Ausnahmeregelung, die im UrhG gemacht wird auch nicht durch die VG Media ungültig gemacht werden kann, es sei denn, wir würden mit denen einen Vertrag abschließen. Dann müssten wir uns nämlich an diesen halten, da der Vertragsschluss freiwillig wäre und dann dessen Bedingungen bindend wären, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht.
PS: Wir müssen hier übrigens überhaupt nichts belegen, dies ist schließlich keine Rechtsberatung von irgendwelcher Seite. Hier werden nur Meinungen ausgetauscht. Und unser Argument ist einfach, dass eine Ausnahmeregelung, die im UrhG gemacht wird auch nicht durch die VG Media ungültig gemacht werden kann, es sei denn, wir würden mit denen einen Vertrag abschließen. Dann müssten wir uns nämlich an diesen halten, da der Vertragsschluss freiwillig wäre und dann dessen Bedingungen bindend wären, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht.
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wie sieht das eigentlich dann mit den filmbeschreibungen aus? könnte man da vielleicht einen Link zu: http://www.ofdb.de/view.php?page=start setzen, oder könnte man vielleicht Texte von ofdb verwenden? wie sieht das eigentlich mit den Serien aus? http://www.fernsehserien.de/